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   BGH, 18.11.1985 - II ZR 51/85   

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https://dejure.org/1985,2235
BGH, 18.11.1985 - II ZR 51/85 (https://dejure.org/1985,2235)
BGH, Entscheidung vom 18.11.1985 - II ZR 51/85 (https://dejure.org/1985,2235)
BGH, Entscheidung vom 18. November 1985 - II ZR 51/85 (https://dejure.org/1985,2235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Verlustzuweisung als wesentliche Bedingung für Einlagezahlungsverpflichtung einer Treuhand-Kommanditistin einer Publikumskommanditgesellschaft resultierend aus Auslegung der Beitrittserklärung, des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 708
  • WM 1986, 255
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01

    Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt

    Dabei wird --insbesondere in Anbetracht der häufigen Gesetzes- bzw. Rechtsprechungsänderungen im Steuerrecht-- zivilrechtlich im Zweifel eine Aufnahme der künftigen steuerlichen Erwartungen in die Geschäftsgrundlage verneint (vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Aufl., § 242 Rdnrn. 116, 117, 150; Roth, Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 2001, § 242 Rdnr. 728; Staudinger, Bürgerliches Gesetzbuch, 1995, § 242 Rdnr. 1268; Urteil des Bundesgerichtshofes --BGH-- vom 18. November 1985 II ZR 51/85, NJW-RR 1986, 708; Oberlandesgericht --OLG-- Hamm, Urteil vom 15. Mai 1992 25 U 186/91, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 657, im Ergebnis bestätigt durch BGH-Beschluss vom 8. Februar 1993 II ZR 134/92, DStR 1993, 657, m.Anm. von Goette; OLG Celle, Urteil vom 3. November 1999 2 U 280/98, OLG R-Celle 2000, 31).
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 89/91

    Haftung von Kapitalanlegern bei Beteiligung an Publikumskommanditgesellschaft

    Wie der Senat schon in dem dasselbe Abschreibungsprojekt betreffende Urteil vom 18. November 1985 (II ZR 51/85, WM 1986, 255, 256) ausgeführt hat, haben die Treugeber, als sie sich trotz andauernder Ungewißheit damit einverstanden erklärten, daß das Projekt durchgeführt wird, das Risiko bewußt auf sich genommen, daß das Projekt steuerrechtlich unter keine Einkunftsart fällt und aus diesem Grunde eine Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften nicht in Betracht kommt.
  • LG Köln, 12.07.2005 - 5 O 291/04
    Einseitige Erwartungen einer Partei sind allerdings unerheblich (BGH, NJW 1967, 1082; NJW-RR 1986, 708); ebenso tatsächliche Veränderungen, soweit sie in den Risikobereich einer Partei fallen (BGH, DtZ 1994, 282; OLG Karlsruhe, VersR 1997, 1001; siehe auch BGHZ 74, 370 = NJW 1979, 1818; NJW 2000, 1714, 1716).
  • OLG Naumburg, 09.11.1999 - 1 U 102/99

    Auslegung einer Nachtragsvereinbarung zu einem Geschäftsraum-Mietvertrag; Höhe

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  • OLG Düsseldorf, 02.05.1997 - 22 U 223/96

    Rechtliches Interesse des Konkursverwalters an negativer Feststellungsklage

    Die angeblich erhöhte Bereitschaft der Anleger, im Falle eines Obsiegens im Finanzgerichtsprozeß und einer damit einhergehenden steuerlichen Anerkennung der Verluste die noch nicht erbrachten Kommanditeinlagen einzuzahlen, bedeutete für die Gemeinschuldnerin, obwohl ihr die Einlageforderungen der H gegen die Anleger abgetreten waren, keinen spürbaren Vorteil, weil die Anleger ohnehin zu einer Einzahlung ihrer Kommanditeinlagen verpflichtet waren (vgl. hierzu BGH WM 1986, 255 ).
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 82/91

    Ansprüche einer Treuhandkommanditistin gegen ihre Treugeber auf Zahlung von

    Wie der Senat schon in dem dasselbe Abschreibungsprojekt betreffende Urteil vom 18. November 1985 (II ZR 51/85, WM 1986, 255, 256) ausgeführt hat, haben die Treugeber, als sie sich trotz andauernder Ungewißheit damit einverstanden erklärten, daß das Projekt durchgeführt wird, das Risiko bewußt auf sich genommen, daß das Projekt steuerrechtlich unter keine Einkunftsart fällt und aus diesem Grunde eine Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften nicht in Betracht kommt.
  • KG, 11.04.2002 - 8 U 86/01

    Pflicht des Mieters zur Bezahlung von gesondert ausgewiesener Mehrwertsteuer

    Einseitige Vorstellungen einer Partei von den steuerlichen Folgen eines Geschäfts sind darüber hinaus auch unerheblich (vgl. BGH, NJW 1967, 1082; NJW-RR 1986, 708; Palandt/Heinrichs, aaO., § 242 Rdn. 150).
  • AG Krefeld, 16.03.2007 - 7 C 530/06

    Kündigung eines Leasingvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Wirksame

    Entscheidend ist vielmehr, ob das Verhalten des anderen Teils als bloße Kenntnisnahme oder nach Treu und Glauben als Einverständnis und Aufnahme der Erwartung in die gemeinsame Grundlage des Geschäftswillens zu werten ist (BGH, NJW-RR 1986, 708).
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 113/91

    Ansprüche einer Treuhandkommanditistin gegen ihre Treugeber auf Zahlung von

    Wie der Senat schon in dem dasselbe Abschreibungsprojekt betreffenden Urteil vom 18. November 1985 (II ZR 51/85, WM 1986, 255, 256) ausgeführt hat, haben die Treugeber, als sie sich trotz andauernder Ungewißheit damit einverstanden erklärten, daß das Projekt durchgeführt wird, das Risiko bewußt auf sich genommen, daß das Projekt steuerrechtlich unter keine Einkunftsart fällt und aus diesem Grunde eine Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 121/91

    Ansprüche einer Treuhandkommanditistin gegen ihre Treugeber auf Leistung der

    Wie der Senat schon in dem dasselbe Abschreibungsprojekt betreffende Urteil vom 18. November 1985 (II ZR 51/85, WM 1986, 255, 256) ausgeführt hat, haben die Treugeber, als sie sich trotz andauernder Ungewißheit damit einverstanden erklärten, daß das Projekt durchgeführt wird, das Risiko bewußt auf sich genommen, daß das Projekt steuerrechtlich unter keine Einkunftsart fällt und aus diesem Grunde eine Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften nicht in Betracht kommt.
  • BGH, 24.02.1992 - II ZR 86/91

    Ansprüche einer Treuhandkommanditistin gegen ihre Treugeber auf Zahlung von

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